Brauen

1. Beim Brauen gesungen, geräth das Bier.Simrock, 1258.


2. Brauen und Backen geräth nicht immer.Pistor., III, 22; Blum, 147.

Eine Menge kleiner Zufälligkeiten können den glücklichen Erfolg verhindern. (S. Backen.)


3. Brâun un Backen gerîth nit allezicks. (Köln.) – Firmenich, I, 473, 101.


4. Bruggen un Backen geröth nit jümmer.Curtze, 329.


5. Das Brauen bringt den Bürgern eine güldene Nahrung.Simrock, 1259; Eisenhart, 58; Eiselein, 92.

Um die Städte in Flor zu bringen, wurden ihnen seit Heinrich I. viele Vortheile eingeräumt, und einer der vornehmsten war unstreitig die Erklärung der Braugerechtigkeit zur Stadtnahrung, besonders da später das sogenannte Meilenrecht eingeführt wurde und alle Dörfer innerhalb einer Meile von der Stadt kein Bier brauen, sondern es aus der Stadt holen mussten.


6. Gebrauen zwier, vom Brauer und vom Schenken.Eiselein, 92.

Vom Bier, das der Schenk durch Wassernachguss noch einmal gebraut hat.


7. Gebräut ist so gut als gekäut.


8. Man kann nicht zugleich brauen und backen.

Wer viel trinkt, isst wenig.


9. Wer offt brawet vnd verkaufft kein bier, der muss endlich die pfanne einem andern vbergeben.Henisch, 374.


10. Wie man's gebraut hat, muss man's trinken.

Engl.: As I brew, so I must drink (bake). (Bohn II, 3.)


11. Wu duller gebraut, wu béater dat Beier. (Büren.)

Holl.: Hoe dolder gebrouwd, hoe beter bier. (Harrebomée, I, 55.)


*12. Er braut mehr als er trinken kann.


*13. Er braut ohne Malz.


*14. Man muss es ynn yhm brawen.Agricola, 700.

Wenn er nicht voll ist, hat er keine Lust, ist er nicht heiter. »Er ist nicht frolich, er sey denn voll.«


[Zusätze und Ergänzungen]

zu10.

Engl.: As I brew, so I must drink (bake). (Bohn II, 3.)


15. Bi 't Brugen un Backen hebb'n de Frugen den Düwel in 'n Nacken. (Strelitz.) – Firmenich, III, 70, 5.


16. Brauen ist keine Kaufmannschaft. (S. Brauwerk.)Graf, 503, 121.


17. Je doller gebraut, je besser Bier.Simplic., IV, 553.

Sauerland: Je duller gebrugget, je better Bier.


18. Langsam gebrûet un hastig gebacken. Schambach, II, 284.

Eine Regel für das Brauen und Backen.


19. Vbel gebrawet, vbel gebacken.Herberger, Ib, 161.


20. Was einer braut, das muss man doch trinken können.Simrock, 10487a.


*21. Er hat wieder etwas gebräut. (Schles.)

Etwas dummes, übles angerichtet, angestiftet. »Na, wart ock, du wirscht schunn wieder was Schines brein.«


Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867.
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