Täfeln

[516] Täfeln, verb. regul. act. mit Tafeln, d.i. zwey oder drey zusammen geleimten Bretern zierlich bekleiden. Einen Fußboden täfeln, welches, wenn es ganz einfach mit an einander gefügten Bretern geschiehet, dielen und ausdielen genannt wird. Die Wände eines Zimmers täfeln, wo man dieses Wort auch gebraucht, wenn gleich die Bekleidung aus einfachen an einander gefügten Bretern bestehet. Und täfelte den Boden des Hauses mit Tännenbretern, 1 Kön. 6, 15. Ein Haus mit Cedern täfeln, Jer. 22, 14. So auch das Täfeln und die Täfelung, die hölzerne Bekleidung selbst, das Täfelwerk.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 516.
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