Zwölf Tafeln

[1050] Zwölf Tafeln (Duodecim tabulae), die zwölf Tafeln, auf denen das römische Recht (Lex duodecim tabularum, Lex decemviralis, Zwölftafelgesetz) seit 450 v. Chr. ausgezeichnet war. Den ersten Anlaß zu dieser Auszeichnung gab der Tribun Gajus Terentilius Arsa 462 durch den Antrag, daß für die Amtsgewalt der Konsuln bestimmte Gesetze aufgeschrieben werden sollten. Die Patrizier setzten dem Antrag lange den hartnäckigsten Widerstand entgegen, und erst 454 kam eine Einigung dahin zustande, daß zunächst eine Gesandtschaft nach Athen geschickt werden sollte, um die dortigen Gesetze kennen zu lernen, und daß nach deren Rückkehr zehn Männer (Dezemvirn, decemviri) eingesetzt werden sollten, nicht um bloß das Amtsrecht der Konsuln, sondern um das gesamte Recht aufzuzeichnen. So wurden zuerst für 451 statt aller andern Magistrate zehn Männer gewählt, die zehn Gesetztafeln zustande brachten. Da aber hiermit das Werk noch nicht vollendet war, wurden für 450 die zweiten Dezemvirn ernannt, die noch zwei Tafeln hinzufügten, jedoch ihr Amt widerrechtlich über das ihnen zustehende Jahr ausdehnten, so daß sie nur durch einen Aufstand der Plebejer zur Niederlegung gebracht werden konnten. So entstanden die Zwölftafelgesetze, die auf ehernen Tafeln eingegraben und auf dem Forum ausgestellt wurden. Sie galten für die Quelle allen Rechts, sowohl des Zivilrechts und Zivilverfahrens, des öffentlichen und Sakralrechts, und wurden von den angesehensten Rechtsgelehrten kommentiert, wie von S. Älius Catus, Ant istius Labeo, Servius Sulpicius, Gajus u. a.; ihr Vorhandensein wird bis ins 2. Jahrh. n. Chr. erwähnt. Gleichwohl sind nur wenige bedeutendere Bruchstücke bei den Schriftstellern erhalten. Sie sind gesammelt und erläutert von Dirksen (Leipz. 1824), R. Schöll (das. 1866) und M. Voigt (das. 1883–84, 2 Bde.). Vgl. Kipp, Geschichte der Quellen des römischen Rechts, S. 29 ff. (2. Aufl., Leipz. 1903); Girard, Geschichte und System des römischen Rechts, S. 9 ff., 26 ff. (deutsch von Mayr, Berl. 1908).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1050.
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