Simonie

[195] Simŏnie heißt in der Sprache des Kirchenrechts die gesetzwidrige Erlangung eines geistlichen Amtes durch Bezahlung, durch Kauf und Verkauf, durch Bestechung oder durch andere unerlaubte Mittel und Schleichwege. Sie erscheint als eins der Hauptgebrechen der Kirche, das, wo es in höherm Grade um sich greift, den Verfall derselben herbeiführt und die Verwaltung geistlicher Ämter in die Hände untüchtiger und ungeschickter Menschen bringt, daher sie auch nach den Kirchengesetzen als ein verabscheuungswürdiges Verbrechen durch die Strafen der Absetzung, der Versetzung in den Laienstand und den Bann streng verboten ist. Im Mittelalter, während der Herrschaft des Papstthums, wurde jede Annahme eines kirchlichen Amtes aus Laienhand ebenfalls Simonie genannt. Obgleich das Verkaufen von Kirchenämtern in der jetzigen Zeit zu Rom noch stattfindet, so wird dies doch nicht für Simonie angesehen, da nach der gemeinen Lehre ein Papst nie Simonie begehen kann, weil alle geistlichen Ämter in ihm sich vereinigen, sie alle ihm angehören, und er sie verwalten und vertheilen kann, wie es ihm gut scheint. Der Name Simonie wird von dem [195] Chaldäer Simon Magus abgeleitet, der nach dem Berichte der Apostelgeschichte die Mittheilung des h. Geistes durch Auflegung der Hände von den Aposteln für Geld zu erlangen suchte.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 195-196.
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