Wohlfahrtsausschuss

[746] Wohlfahrtsausschuss hieß in der franz. Revolution von 1789 die am 6. Apr. 1793 auf Betrieb der Bergpartei errichtete, vom Convente allmälig mit unumschränkter Vollmacht zur Wahrnehmung der öffentlichen Wohlfahrt bekleidete oberste Regierungsbehörde. Ihre neun und nachher zwölf Mitglieder sollten zwar monatlich ernannt werden, wurden aber später meist darin bestätigt und rissen nach und nach alle Gewalt an sich. Die herrschende Partei ging von der Ansicht aus, das von innen und von außen gefährdete Frankreich sei blos durch verzweifelte Mittel zu retten; allein mit dem Sturze der Gironde (s.d.) zu Anfang Jun. ward im Wohlfahrtsausschüsse vollends alle Gesetzlichkeit hintenangesetzt; es waltete nur noch der Schrecken und zwar im höchsten Grade, nachdem im Jul. 1793 Robespierre, St.-Just, Couthon, Billaud de Varennes, Collot d'Herbois und Herault de Sechelles Mitglieder geworden waren. Bald gab das Revolutionstribunal (s.d.) nur ihr blindes Werkzeug ab, selbst die Verfassung vom I. 1793 ward auf ihren Antrag vom Convente außer Wirkung gesetzt und dem Wohlfahrtsausschüsse die Regierung am 4. Dec. übertragen. Jetzt wurden in allen Gemeinden aus den wildesten Menschen Revolutionsausschüsse errichtet, sowie Bevollmächtigte in die Provinzen abgeschickt, welche am Ende mit Beseitigung aller richterlicher Form die als verdächtig Bezeichneten zahllos hinrichten ließen, ihr Vermögen[746] einzogen und in wahnsinniger Wuth der Opfer nicht genug bekommen zu können schienen. Selbst Danton (s.d.) trat am Ende gegen das maßlose Blutvergießen auf, unterlag aber bald dem unerschütterlichen Robespierre (s.d.), und erst mit dem Sturze desselben am 9. Thermidor (27. Jul. 1794) ward der Schreckensherrschaft ein Ziel gesetzt und vom Nationalconvent die Macht des Wohlfahrtsausschusses wieder eingeschränkt. Endlich machte diesem, wie dem Convente selbst, im Oct. 1795 die dritte Constitution und die Einführung der Directorialregierung (s. Directorium) ein Ende. (Vgl. Frankreich.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 746-747.
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