Heilige Stätten

[778] Heilige Stätten, die in Palästina mit dem Leben Jesu in Verbindung stehenden, zu christl. Heiligtümern[778] eingerichteten Stellen, bes. das Heilige Grab (s.d.) in Jerusalem und die Marienkirche mit der Geburtsgrotte in Bethlehem (s.d.). Nach der Eroberung durch Saladin (1184) erwarben die Franziskaner und die griech. Kirche Besitzrechte an den H.S.; seit dem 16. Jahrh. trat bes. Frankreich als Schutzmacht der H.S. auf. Im 18. und 19. Jahrh. erlangten die Griechen, bes. durch den Neubau der Grabeskirche, große Vorzugsrechte, deren von Rußland beanspruchter Schutz mit Anlaß zum Krimkriege wurde. Die. H.S. bilden jetzt ein Kondominium, an dem unter türk. Landeshoheit sechs Kirchengenossenschaften Anteil haben. Die aus diesem Verhältnis öfter entstehenden Streitigkeiten sind auch auf dem Berliner Kongreß (1878) nicht erledigt, sondern im Status quo belassen worden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 778-779.
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