Bürgerlicher Tod

[712] Bürgerlicher Tod, Verlust aller bürgerlichen Rechte auf Lebenszeit, so daß selbst die Ehe als getrennt gilt und das Vermögen den Erben zufällt. eine Strafart einiger neueren Strafgesetzgebungen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 712.
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