Fürst [1]

[823] Fürst, d.h. der Erste, lat. princeps, ursprünglich der höchste Adel bei den Germanen; später der Titel eines ursprünglichen Reichswürdenträgers (Herzogs, Pfalz-, Mark-, Landgrafen); Titel der deutschen Herrscher im Gegensatze zum Kaiser oder König; jetzt Gesammttitel aller Herrscher; in Deutschland Titel für die Herrscher, die eine Stufe unter den Herzogen stehen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 823.
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