Grotius

[173] Grotius, Hugo, eigentlich de Groot, der durch Gelehrsamkeit und Schicksale berühmte Begründer des Naturrechtes, geb. 1583 zu Delft, bezog mit 11 Jahren die Universität Leyden, wurde 1601 Historiograph der Republik, 1607 Generalfiscal von Holland und Seeland, legte 1613 als Rathspensionär von Rotterdam die Händel mit England wegen des Wallfischfanges bei. Aber als Anhänger Barneveldts und der Arminianer (s. d.) ward er von der Dordrechter Synode zu ewiger Gefangenschaft verurtheilt u. saß im Schloß Löwenstein, bis ihn am 21. März 1621 seine Frau in einer Bücherkiste fortspedirte, erhielt in Paris eine Pension, ward 1631 daheim abermals geächtet, wurde 1634 schwed. Staatsrath und Gesandter in Paris; 1645 nahm er seine Entlassung, um aus Schweden nach Holland zurückzukehren, litt an der mecklenburg. Küste Schiffbruch und st. am 28. Aug. 1645 zu Rostock. Er ruht in Delft neben Wilhelm von Oranien u. erhielt 1781 [173] ein Denkmal. Als Gefangener schrieb er die berühmte Schrift »De jure belli et pacis«, worin er das göttl. Recht von dem natürlichen trennte u. letzteres auf die Vernunft gegründet wissen wollte u. wodurch er als Begründer des modernen Natur- u. Völkerrechtes erscheint. Uebrigens schrieb er fast gleichzeitig eine Apologie des Christenthums, welche selbst ins Arabische, Malaiische u. Chinesische übersetzt wurde, und war überhaupt ein eifriger Theologe, wie seine Anmerkungen zum alten u. neuen Testament bezeugen. Als Staatsmann bewährte er sich auch in der Schrift »Mare liberum«, worin er die Freiheit des Handels der Holländer nach Indien vertheidigte, als Geschichtschreiber in den »Annales et historiae de rebus Belgicis«, endlich auch als latein. Dichter und Uebersetzer, zuletzt als Philolog, dessen Ausgaben von Theokrit, Stobäus u.a. noch heute geschätzt sind. Seinen 2510 Briefen, Amsterdam 1687, wurden später Epistolae ineditae beigefügt, Harlem 1806.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 173-174.
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