Rudolf I.

[781] Rudolf I., deutscher König (führte den Kaisertitel nicht, da er sich nicht vom Papste krönen ließ) von 1273–91, Sohn des Grafen Albrecht von Habsburg (s. Habsburg), wurde am 30. Sept. 1273 gewählt und am 28. Oct. zu Aachen gekrönt. Die Kurfürsten wählten ihn 1) weil seine Hausmacht nicht so groß war, daß die Großen glaubten, ihn fürchten zu müssen; 2) weil er den Ruhm der Klugheit und Tapferkeit besaß und deßwegen im Stande schien, eine nothdürftige Ordnung im Reiche wiederherzustellen. Der Kaiser hatte damals die Selbständigkeit und den größten Theil des Einkommens aus dem Reiche längst an die Fürsten verloren und konnte sich nur durch eine bedeutende Hausmacht gewichtigen Einfluß verschaffen. R. erkannte seine Stellung sehr klar u. handelte dem gemäß (vgl. Deutschland, Geschichte). Zuerst nöthigte er König Ottokar von Böhmen (1276) zur Herausgabe von Oesterreich, Steyermark, Kärnthen und Krain, und als dieser 1278 den Frieden brach, gelang es R., obwohl er von allen Fürsten im Stiche gelassen wurde, Ottokar zu besiegen u. jene Länder für sein Haus zu behaupten, wodurch er dessen Macht gründete. Seine Bemühungen, einen Landfrieden aufzurichten, wurden von den Großen meistens unterstützt, dagegen hinderten sie ihn nach Möglichkeit, das mit den Hohenstaufen untergegangene Herzogthum Schwaben u. das Königreich Burgund wiederherzustellen, weil R.s Haus dadurch noch mächtiger geworden wäre; aus der gleichen Eifersucht gaben sie ihm seinen Sohn Albrecht nicht zum Nachfolger, als der treffliche Kaiser 30. Sept. 1291 zu Germersheim gestorben war. (Ueber R. s. Kopp, Lichnowsky, Palacky.)

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 781.
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