Ärgere Hand

[749] Ärgere Hand heißt nach uraltem Sprachgebrauch[749] der unebenbürtige Ehegatte. Die Kinder der »ungleichen« Ehe folgen der »ärgern Hand« im Rang und Stand. Da nach dem gegenwärtigen deutschen Recht nur der hohe Adel (s. Adel) eine »ungleiche« Ehe eingehen kann, sind die alten Grundsätze über die ä. H. auf ein enges Feld beschränkt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 749-750.
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