Berner Übereinkunft

[715] Berner Übereinkunft (Berner Konvention), die zu Bern 9. Sept. 1886 zwischen Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, England, Haïti, Italien, Liberia, der Schweiz und Tunis zu dem Zwecke geschlossene Übereinkunft, um in wirksamer und möglichst gleichmäßiger Weise das Urheberrecht an Werken der Literatur und Kunst zu schützen. Die B. U. ist zu Paris durch das Zusatzabkommen zur Übereinkunft, betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (sogen. Pariser Zusatzakte) vom 4. Mai 1896, teilweise abgeändert und durch die Deklaration vom selben Tage (sogen. Pariser Deklaration) erläutert worden. Auch Japan ist der B. U. 1899 beigetreten. Im übrigen s. die Artikel »Adaption, Geistiges Eigentum, Nachdruck und Urheberrecht«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 715.
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