Berner

[714] Berner, 1) Albert Friedrich, Kriminalist, geb. 30. Nov. 1818 zu Strasburg in der Ukermark, studierte in Berlin die Rechte und Philosophie, habilitierte[714] sich daselbst als Privatdozent für die strafrechtlichen Disziplinen und ward 1848 außerordentlicher, 1861 ordentlicher Professor der Rechte. Unter seinen zahlreichen Schriften ist am bekanntesten sein »Lehrbuch des deutschen Strafrechts« (Leipz. 1857; 18. Aufl., das. 1898). Es hat in der Zeit der Zerklüftung der deutschen Rechtszustände, die gerade auf dem Gebiete des Strafrechts so empfindlich war, der deutschen Strafrechtswissenschaft einen Mittelpunkt geschaffen und ist ins Griechische, Russische, Polnische und Serbische übersetzt worden. Außerdem sind hervorzuheben: »Die Lehre von der Teilnahme am Verbrechen« (Berl. 1847); »Abschaffung der Todesstrafe« (Dresd. 1861); »Die Strafgesetzgebung in Deutschland von 1751 bis zur Gegenwart« (Leipz. 1867); »Lehrbuch des deutschen Preßrechts« (das. 1876); ferner außer zahlreichen Abhandlungen für juristische Zeitschriften: »Die Orientfrage« (Berl. 1878); »Judentum und Christentum und ihre Zukunft« (Leipz. 1891). Auch hat B. den größten Teil des Völkerrechts für Bluntschlis »Staatswörterbuch« bearbeitet.

2) Hagbard Emil, norweg. Politiker und Nationalökonom, geb. 12. Sept. 1839 in Sundalen (Nordmöre), war 1869–79 Hauptredakteur der radikalen Oppositionszeitung »Dagbladet« und 1880–88 Mitglied des Storthings, wo er infolge seiner wirtschaftlichen Kenntnisse sowie als Anhänger radikaler Reformen eine Rolle spielte. Die Einführung der »reinen« norwegischen Handelsflagge ohne Unionszeichen (1901) sowie wichtige Justizreformen der 1880er Jahre gingen auf seine Initiative zurück. Auch bei der Entwickelung des norwegischen Bank- und Münzwesens war er beteiligt und vertrat 1892 Norwegen auf der Brüsseler internationalen Münzkonferenz. Ebenso eifrig suchte B. auf militärische Reformen hinzuwirken, er befürwortete die Einführung einer Wehrsteuer in Norwegen und entwarf 1881 das Programm für eine Volksbewaffnung nach Schweizer Muster. Von seinen zahlreichen Aufsätzen über politische Tagesfragen (größtenteils anonym) erregte namentlich die Broschüre »Norsk eller faelles udenrigsminister« (Christ. 1891) großes Aufsehen, da B. darin einen auswärtigen Minister für jedes der beiden Unionsländer fordert. Beachtenswert ist schließlich sein Eintreten zugunsten der Mäßigkeitsbestrebungen, der Frauenemanzipation, der Einführung des Schweizer Referendums, der Arbeiterschutzgesetzgebung und der Schaffung einer neuen norwegischen Sprache (Schriften im »Landsmaal«, s. Norwegische Volkssprache). Seit Herbst 1898 ist er Bürgermeister von Christiania.

3) Karl Christian, norweg. Politiker, Vetter des vorigen, geb. 1841, seit 1874 Direktor der technischen Schule in Bergen, gehört als Mitglied (seit 1886) und als Präsident des Storthings (seit Ende der 1890er Jahre) zu den einflußreichsten Führern der radikalen Partei. Durch Einbringung seiner »Tagesordnung«, die eine konstitutionell gesicherte Gleichstellung Norwegens mit Schweden auch in der auswärtigen Politik verlangte und 23. Febr. 1891 vom Storthing genehmigt wurde, nötigte er das konservative Ministerium Emil Stang (s. d.) zur Abdankung. Den Auftrag zur Neubildung eines Ministeriums lehnte er ab, stand aber in dem radikalen Kabinett Steen (s. d.) 1891–1893 der Abteilung für Kirchen- u. Schulwesen vor.

4) Ernst, deutscher Geschichtsforscher, geb. 6. Juli 1853 in Berlin, studierte 1874–78 in Leipzig, Heidelberg und Berlin Geschichte, Rechts- und Staatswissenschaft und wurde nach kurzer Tätigkeit im Geheimen Staatsarchiv 1879 an das königliche Hausarchiv berufen. Als königlich preußischer Hausarchivar, Archivrat und Professor gibt er seit 1895 die vorher von I. Jastrow geleiteten, im Auftrag der Historischen Gesellschaft zu Berlin erscheinenden »Jahresberichte der Geschichtswissenschaft« heraus. Sein Hauptwerk ist die »Geschichte des Preußischen Staates« (Münch. u. Berl. 1890–91; 2. Aufl., Bonn 1896).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 714-715.
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