Hammerstein-Loxten

[704] Hammerstein-Loxten, 1) Ernst, Freiherr von, preuß. Minister, geb. 2. Okt. 1827 auf Loxten im Kreise Bersenbrück, Regbez. Osnabrück, studierte die Rechte, trat in den hannöverschen Staatsdienst und war Referent im Ministerium, als er 1866 nach der Annexion Hannovers zur Disposition gestellt[704] wurde. Zurückgezogen verwaltete er seinen ausgedehnten Grundbesitz und machte sich um die Kultur des Moorlandes verdient. Am Protest des welfischen Adels gegen Preußen beteiligt, stimmte er 1867 als Mitglied des norddeutschen Reichstags gegen die Verfassung des Norddeutschen Bundes, nahm aber 1885 die Ernennung zum Landrat in Bersenbrück an, ward Vorsitzender des Provinzialausschusses und 1889 Landesdirektor der Provinz Hannover, half den Ausgleich zwischen der preußischen Krone und dem Herzog von Cumberland 1892 vermitteln, ward Mitglied des Staatsrats, Vorsitzender des deutschen Landwirtschaftsrats und des niedersächsischen Kanalvereins sowie stellvertretender Vorsitzender des Landesökonomiekollegiums. Seit November 1894 Minister für Landwirtschaft, erhielt er 5. Mai 1901 die erbetene Entlassung.

2) Hans, Freiherr von, preuß. Minister, geb. 27. April 1843, aus dem jüngern Aste der Loxtener Linie (sein Vater war bis 1865 hannöverscher und 1865–72 mecklenburg-strelitzscher Minister), begann den juristischen Vorbereitungsdienst beim Oberlandesgericht in Kolmar, trat zur Verwaltung über, war 1877–84 Kreisdirektor zu Mülhausen i. E., dann Bezirkspräsident in Metz, wurde Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat und Mitglied des Landwirtschaftsrats und folgte 6. Mai 1901 Rheinbaben als preußischer Minister des Innern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 704-705.
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