Handelstag, Deutscher

[744] Handelstag, Deutscher, ein Verband deutscher Handelskammern (s. d.) und kaufmännischer Korporationen zur Vertretung der Interessen des deutschen Handels- und Industriestandes. Zur Mitgliedschaft sind berechtigt alle Handelskammern und Handelsorgane Deutschlands sowie freie kaufmännische und industrielle Privatvereine. Organe des Handelstags sind: die Plenarversammlung, dann für den Vollzug der von dieser gefaßten Beschlüsse der ständige Ausschuß (ca. 50 Mitglieder) und das Präsidium (ein Vorsitzender und zwei Stellvertreter) mit dem Sitz in Berlin. Die Abstimmung erfolgt nach Plätzen, von denen jeder eine Stimme hat; doch hat jeder Platz das Recht, bis zu fünf Vertreter zu senden, die sich an der Diskussion beteiligen können. Dem Präsidium steht ein Generalsekretär zur Seite. Als amtliches Organ des Handelstags diente das unter der Redaktion des Generalsekretärs 1871–84 herausgegebene »Deutsche Handelsblatt«, seit 1898 die Zeitschrift »Handel und Gewerbe«. Die Kosten werden durch Beiträge der Mitglieder in sechs nach der Bedeutung der Plätze abgestuften Sätzen aufgebracht. Der erste deutsche Handelstag, dem 1860 ein preußischer und ein badischer Handelstag vorausgegangen waren, tagte im Mai 1861 in Heidelberg; seit 1874 finden die Generalversammlungen in Berlin statt. Vgl. Gensel, Der[744] deutsche Handelstag in seiner Entwickelung und Tätigkeit 1861–1901 (Berl. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 744-745.
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