Homann

[516] Homann, Johann Baptist, verdienstvoller Geograph und Kartenzeichner, geb. 22. März 1664 zu Kammlach in Bayern (Schwaben), gest. 1. Juli 1724 in Nürnberg, besuchte, von seinen Eltern für das Kloster bestimmt, die Jesuitenschule zu Mindelheim, entfloh aber 1687 aus einem Würzburger Kloster nach Nürnberg, wo er zur protestantischen Kirche übertrat. 1691 wurde er Notar, hatte aber in den nächsten Jahren infolge zweimaligen Rücktritts zum Katholizismus und seiner zeitweiligen Ausweisung aus Nürnberg viel Not auszustehen. In seinen Mußestunden beschäftigte er sich mit Kupfer- und Landkartenstecherei und gründete infolge des Beifalls, den seine Arbeiten fanden, 1702 einen förmlichen Landkartenverlag, der rasch eine große Ausbreitung gewann. Er lieferte nach und nach gegen 200 Karten, meist Kopien niederländischer oder französischer Originale, namentlich einen Atlas von 40 Karten (1707), den »Atlas von hundert Charten« (1712), den »Großen Atlas« (126 Blatt, 1716) und die »Tabula novissima totius Germaniae« (4 Blatt), die bedeutendste seiner 17 Originalkarten (vgl. auch Art. »Erdkunde«, S. 11, nebst Karte I, Fig. 6), daneben noch kleine Armillarsphären, Taschengloben, künstliche Uhren und andre mechanische Kunstwerke. Die königliche Gesell schaft der Wissenschaften in Berlin erwählte ihn 1715 zu ihrem Mitglied; Kaiser Karl VI. ernannte ihn zum kaiserlichen Geographen; Peter d. Gr. bestellte ihn 1723 als seinen Agenten. Vgl. Sandler, Joh. Bapt. H. (in der »Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin«, 1886) und »Die homännischen Erben« (»Zeitschrift für wissenschaftliche Geographie«, 7. Bd., 1890). – Sein Sohn Johann Christoph, geb. 22. Aug. 1703 in Nürnberg, setzte das Geschäft seines Vaters fort, starb aber schon 1730. Er hatte seinen Universitätsfreund Michael Franz und seinen Schwager Jak. Ebersperger zu Erben eingesetzt; später kam das Geschäft an G. P. Monath und 1813 an Chr. Fr. Fembo, mit dessen Tode (11. Sept. 1848) es einging.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 516.
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