Hontheim

[536] Hontheim, Johann Nikolaus von, kath. Theolog, geb. 27. Jan. 1701 aus einem alten Patriziergeschlecht in Trier, gest. 2. Sept. 1790, besuchte die Jesuitenschule in Trier und widmete sich hier, in Löwen und Leiden dem Studium der Rechte, trat dann in den geistlichen Stand, machte sich in Rom mit der römischen Kurialpraxis bekannt und wurde 1728 ordentlicher Beisitzer am Generalvikariat, bald darauf Professor der Pandekten und des Kodex in seiner Vaterstadt, 1738 Vorstand des Koblenzer Offizialats, 1742 Geheimrat des Erzbischofs Franz Georg und 1748 Weihbischof des Erzbistums Trier. Die zehn letzten Jahre seines Lebens verweilte er meist auf seiner Herrschaft Montquintin (Luxemburg), wo er auch starb. Seiner »Historia Trevirensis diplomatica« (Trier 1750, 3 Bde.; dazu: »Prodromus«, das. 1757, 2 Bde.) folgte unter dem Pseudonym Justinus Febronius das berühmte Buch »De statu ecclesiae et legitima potestate romani pontificius liber singularis« (Frankf. 1763), worin er klar und gelehrt in Anlehnung an die Grundsätze des Gallikanismus (s. Gallikanische Kirche) die Anmaßungen der Kurie darlegte und die Unterordnung des Papstes unter ein allgemeines Konzil sowie die Einsetzung der Bischöfe in die ihnen von den Päpsten entrissenen Rechte forderte. Das Werk, das er dem Papst selbst gewidmet hatte, wurde öfters nachgedruckt und in mehrere Sprachen übersetzt, vom Papst aber verboten und in Rom verbrannt. Als H. endlich als Verfasser entdeckt war, nötigte man den 77jährigen Mann 1778 zum Widerruf, der jedoch, wie sein »Febronii commentarius in suam retractationem« (Wien 1781) bewies, nicht ernstlich gemeint war. Vgl. O. Mejer, Febronius, Weihbischof v. H., und sein Widerruf (2. Ausg., Tübing 1885); Küntziger, Fébronius et le febronianisme (Brüssel 1889).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 536.
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