Kirchenpauer

[49] Kirchenpauer, Gustav Heinrich, Bürgermeister von Hamburg, geb. 2. Febr. 1808, gest. 4. März 1887 in Hamburg, wuchs in Petersburg, London und Dorpat auf, studierte hier und in Heidelberg die Rechte, wurde 1832 Advokat in Hamburg, widmete sich aber vorwiegend schriftstellerisch der Politik und Volkswirtschaft in deutsch-nationalem Sinne, doch unter steter Betonung der wirtschaftlichen Interessen Hamburgs. 1840–43 Protokollführer der Kammerdeputation, seit 1843 Mitglied des Senats, wirkte K. bei allen die Zollpolitik betreffenden Beschlüssen und bei der Regelung des Verhältnisses zum Zollverein mit und förderte nach dem Brande (1842) die Bestrebungen zur Herbeiführung einer Verfassungsreform sowie die deutsche Bewegung zugunsten der Errichtung einer deutschen Flotte. Als Bundestagsbevollmächtigter 1851–58 in Frankfurt kam er viel mit Bismarck in Berührung, der Gegner der hamburgischen Verfassungsreform war. Als letzter »Landherr« in Ritzebüttel sorgte K. 1858–64 vor allem für den Kuxhavener Hafen, war seit Dezember 1866 Bevollmächtigter Hamburgs bei der Beratung über die Verfassung des Norddeutschen Bundes, wobei er energisch die Eigenschaft der Hansestädte als Freihäfen verfocht, wurde dann im August 1867 Bevollmächtigter beim Bundesrat und Mitglied des Ausschusses für Handel und Verkehr, trat aber 1880 zurück, als Bismarck den Eintritt Hamburgs in den Zollverein zu erzwingen suchte. Dazwischen war K. wiederholt regierender Bürgermeister und Präsident des Senats, wurde hamburgischer Kommissar für die 1881 vollendete Seewarte und betätigte sich als Gelehrter, Dichter und Förderer aller Kulturinteressen, schrieb auch ein Werk über das »Differentialzollsystem«. Sein Leben beschrieben W. v. Melle (Hamb. 1888), kürzer H. v. Samson (Reval 1891). Vgl. A. Wohlwill, Die hamburgischen Bürgermeister K., Petersen, Versmann (Hamb. 1903).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 49.
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