Kniebeugung

[172] Kniebeugung, seit ältester Zeit ein Zeichen der Ehrerbietung vor einem Höhern, namentlich vor Gott. In der katholischen Kirche ist sie besonders dem Altarsakrament gegenüber vorgeschrieben und wird auch im Vorübergehen bei den Heiligtümern, auf der Straße und in der Kirche von Laien und Geistlichen geübt; in der evangelischen Kirche ist sie wohl beim Genuß des Abendmahls, hier und da auch bei der Entgegennahme der Absolution in der Beichte und an Bußtagen üblich, nirgends aber gesetzlich. Eine Verfügung des bayrischen Ministers v. Abel, der 1838 auch die protestantischen Soldaten zur K. nötigen wollte (vgl. Bayern, S. 509), führte zu einem mehrjährigen heftigen Streit, an dem sich unter andern Döllinger, Harleß, Thiersch und Reichsgraf Franz Fr. Karl v. Giech in Schriften beteiligten. Vgl. Knicks.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 172.
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