Giech

[829] Giech, fränk., ehemals reichsunmittelbares Grafengeschlecht, 1125 zuerst urkundlich bezeugt, hat seinen Namen von der Stammburg (jetzt Ruine) bei Scheßlitz im ehemaligen Bistum Bamberg. Es erwarb ansehnliche Herrschaften, namentlich auch Buchau und durch Heirat mit einer Erbtochter aus dem Hause Förtschen 1564 Thurnau, ward 1695 in den Reichsgrafenstand erhoben und teilte sich in die beiden Linien Buchau und Thurnau. Diese erkauften sich gemeinschaftlich die Landeshoheit über Thurnau und andre Ortschaften, worauf sie 1726 in dem fränkischen Reichsgrafenkollegium Sitz und Stimme erhielten. Das seit 1810 standesherrliche Haus ist evangelisch, das Haupt führt seit 1831 das Prädikat Erlaucht u. ist Mitglied der bayrischen Kammer der Reichsräte; seine Gesamtbesitzungen betragen gegen 220 qkm mit 13,000 Einw. - [829] Franz Friedrich Karl von G., geb. 29. Okt. 1795, gest. 2. Febr. 1863, Regierungsdirektor in Würzburg und Kommissar der Universität, seit 1838 Regierungspräsident von Mittelfranken zu Nürnberg, trat 1840 aus dem Staatsdienst und erregte allgemeine Aufmerksamkeit durch seine »Ansichten über Staats- und öffentliches Leben« (2. Aufl., Nürnb. 1843). An dem Kniebeugungsstreit nahm er publizistisch lebhaften Anteil, wie er überhaupt für die Angelegenheiten der evangelischen Kirche ein großes Interesse an den Tag legte, wurde 1848 in das Frankfurter Parlament gewählt und war bis 1849 Mitglied der bayrischen Ständeversammlung. Er entwarf das »Hausgesetz im Geschlecht der Grafen und Herren von G.« (1855), das für derartige Verhältnisse musterhaft ist. Jetziges Haupt des nur noch in einer Linie bestehenden Hauses ist sein Sohn, Graf Karl Gottfried (geb. 1847).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 829-830.
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