Monolōg

[78] Monolōg (griech., »Alleinrede, Selbstgespräch«), im Drama im Gegensatz zum Dialog eine solche Szene oder Rede, in der eine einzelne Person für oder mit sich selbst spricht. Über die Berechtigung des Monologs, den schon Gottsched in seiner »Kritischen Dichtkunst« ablehnte (obwohl er ihn im »Sterbenden Cato« selbst anwandte), ist in neuerer Zeit viel gestritten worden; er wurde von der naturalistischen Theorie nachdrücklich befehdet. Dabei ist es jedoch zunächst durchaus notwendig, zwischen Dramen hohen und realistischen Stils zu unterscheiden: in den erstern ist er ohne Frage willkommen zu heißen, während er in den letztern leichter als störend empfunden werden kann. Außerdem sind verschiedene Grundformen des Monologs zu sondern, je nach den in ihnen vorwaltenden poetischen Elementen: während der lyrische M. den Stimmungsgehalt einer Situation, der reflektierende ihre ideelle Bedeutung erschließt, der dramatische das Hin und Her widerstreitender Willensregungen erläutert, und alle drei, die mannigfach miteinander verbunden werden können, oft als wertvolle Hebel des künstlerischen Ausdrucks anzusehen sind, ist dagegen der erzählende oder gar der beschreibende M. in der Regel der klägliche Notbehelf eines Dichters, der unfähig ist, Handlung und Situationen geschickt und natürlich zu entwickeln. Vgl. Düset, Der dramatische M. in der Poetik des 17. und 18. Jahrhunderts und in den Dramen Lessings (Hamb. 1898).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 78.
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