Ordo

[106] Ordo (lat.), Rang, Stand, Ordnung; bei den Römern staatsrechtliche Bezeichnung der drei Hauptstände: Senatoren, Ritter und Plebejer, und in weiterm Sinn aller geordneten Abteilungen (auch des Heeres), Gesellschaften und Kollegien. In der Verfassung der katholischen Kirche ist O. der klerikale Stand, dessen Mitglieder die übernatürliche Befähigung zur Verwaltung des Priesteramts (s. d.) haben (s. Ordination). Da der O. einen unauslöschlichen Charakter (character indelebilis) verleiht, so kann er nie verloren und nur einmal empfangen werden. Der eigentlich nur eine sakramentale O. stuft sich in sieben Weihegrade ab, von denen im kirchlichen Sprachgebrauch jeder als O. bezeichnet wird, nämlich: Ostiariat, Lektorat, Exorzistat, Akolythat, Subdiakonat, Diakonat, Presbyterat. Die ersten vier (niedere Weihen: ordines minores, gewöhnlich miteinander erteilt), denen die Tonsur (s. d.) als vorläufige Aufnahme in den geistlichen Stand vorausgeht, nehmen Bezug auf das Gotteshaus und die Ordnung beim Gottesdienst, das Vorlesen der Heiligen Schrift, Beschwörung der bösen Geister, Bedienung beim Meßopfer, und haben noch nicht eigentlichen sakramentalen Charakter, weshalb die Verpflichtung zum Brevier und Zölibat bei ihnen noch nicht besteht; von den sogen. drei höhern Weihen (O. maiores) befähigt Subdiakonat und Diakonat zum unmittelbaren Dienst beim Meßopfer, letzteres auch zur Kommunionausteilung, Predigt und Katechese, das Presbyterat (Priestertum im engern Sinn) aber zur Darbringung des Opfers und Sakramentespendung. Das Diakonat bedeutet überdies den eigentlichen Eintritt in das Priestertum (sacerdotium) im weitern Sinn und die unterste Stufe der geistlichen Gewalt, während das Episkopat mit der Weihegewalt die Vollendung (complementum) des Priestertums und im Besitze des Lehr-, Weihe- und Hirtenamtes (Regierungsgewalt) die höchste Stufe und die Fülle der geistlichen Gewalt darstellt. Im liturgischen Sinn bedeutet O., ähnlich wie Ritus, die einzu haltende Ordnung (O. servandus), bei liturgischen Handlungen z. B. Ordo missae (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 106.
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