Privatbeamtenverein, Deutscher

[357] Privatbeamtenverein, Deutscher, ein 1881 in Magdeburg gegründeter Verein, dem 1886 die Korporationsrechte verliehen wurden. Insbesondere wirkte der Verein durch Gründung gesonderter Kranken-, Pensions-, Begräbnis- und Witwenkassen-Einrichtungen, die als große Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit dem kaiserlichen Aufsichtsamt für Privatversicherung unterstellt sind. Daneben verwaltet der Verein die Kaiser Wilhelm-Privatbeamten-Waisenstiftung. Er zählte 1906 ca. 500 Zweigvereine und Verwaltungsstellen und ca. 22,000 Mitglieder im Reiche. Das Gesamtvermögen betrug 1906: 12 Mill. Mk. Dem Verein haben sich auch verschiedene Berufsvereine (Deutscher Bankbeamtenverein, Genossenschaftsbeamte, Apotheker, Privatschullehrer etc.) mit besondern Verträgen angeschlossen. Mit der Begründung des Vereins wurde der Begriff und die Bezeichnung »Privatbeamter« eingeführt, wonach eine Zusammenfassung der Angestellten aller Berufsarten und Berufsstellungen und der Hinweis auf einen neuen, durch die Entwickelung der wirtschaftlichen Verhältnisse ins Leben gerufenen Berufsstand bewirkt werden sollte. Organ des Vereins ist seit 1883 die »Privatbeamten-Zeitung«. Erster Direktor seit der Begründung des Vereins ist Dr. R. Sernau.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 357.
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