Prozession

[409] Prozession (lat.), überhaupt jeder feierliche öffentliche Auszug mehrerer Personen, besonders in der katholischen Kirche, der als gottesdienstliche Feier unter Gebet und Gesang in der Kirche oder im Freien veranstaltete Umzug von Geistlichkeit und Volk zur Verherrlichung Gottes, zum Bekenntnis und zur Belebung des Glaubens. Nach den besondern Zwecken gibt es Bitt- und Bußprozessionen, auch Bittgänge (s. d.) oder Flurumgänge genannt, dann theophorische P. mit dem Allerheiligsten (gewöhnlich in der Monstranz), wozu besonders die Fronleichnamsprozession gehört, ferner P. zur Übertragung von Reliquien, zum Friedhof am Allerseelentag, zur Einholung des Bischofs etc. Bei den Prozessionen werden Fahnen und Kreuze (daher auch Kreuzgang) mitgetragen. Aus dem Heidentum und Judentum gingen die Prozessionen in das Christentum über, seit dem 4. Jahrh. allgemein üblich und seit dem 6. Jahrh. bereits in den Ritualbüchern vorgeschrieben. Soweit es sich um hergebrachte Prozessionen handelt und sie in hergebrachter Form stattfinden, bedürfen sie in Deutschland keiner polizeilichen Erlaubnis. Jedoch können auch althergebrachte Prozessionen aus allgemein polizeilichen Rücksichten zeitweilig oder für immer untersagt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 409.
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