Schönborn [2]

[949] Schönborn, Friedrich, Graf, österreich. Staatsmann, geb. 11. Sept. 1841 zu Dlaschkowitz in Böhmen, studierte die Rechte und machte sich durch einige Broschüren als eifriger Anhänger der tschechisch-klerikalen Richtung im böhmischen Feudaladel bemerkbar. 1881 wurde er Statthalter von Mähren, 1888 Justizminister, eine Stelle, die er auch im sogen. Koalitionsministerium bis 1895 innehatte, darauf ward er zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs ernannt. Unter seiner Ministerschaft wurden nicht unwichtige Reformgesetzentwürfe auf juridischem Gebiete fertiggestellt (Strafgesetz, Zivilprozeßordnung u.a.). S. ist lebenslängliches Mitglied des Herrenhauses. Er schrieb: »Böhmen und Österreich« (Prag 1870); »Randglossen zum Entwurf eines neuen Strafgesetzes« (das. 1878); »Wirkungen der Neuschule« (das. 1881). – Sein Bruder Franz, Fürsterzbischof von Prag und Kardinal, geb. 24. Jan. 1844 in Prag, gest. 25. Juni 1899 in Falkenau, studierte die Rechte, machte den Krieg von 1866 als Offizier mit, widmete sich dann der Theologie, wurde 1883 Bischof von Budweis, erhielt 1885 das Prager Erzbistum und 1889 den Kardinalshut. – Der jüngste Bruder, Adalbert, geb. 2. Juli 1854, studierte die Rechte, trat in den Gerichtsdienst ein, wurde dann Mitglied des böhmischen Landtags und des Landesausschusses.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 949.
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