Schulchan aruch

[58] Schulchan aruch (hebr., »gedeckter Tisch«, nach Ezech. 23,41), ein Handbuch des mosaisch-rabbinischen Gesetzes mit Hinzufügung gewohnheitsrechtlicher Satzungen, das der aus Spanien stammende, in türkischen Städten und in Palästina wirkende Rabbiner Joseph Karo (s. d., 1488–1575) verfaßt hat, und das zuerst 1565 in Venedig erschienen ist. Nach jüdisch-spanischen Rechtswerken, besonders des »Mischne Thora« des Maimonides (s. d.) und der »Arba Turim« Jakobs ben Ascher (s. Jüdische Literatur, S. 347), welch letztere Karo in dem Werke »Bet Joseph« erklärt, berichtigt und ergänzt hatte, hat er später aus diesem streng wissenschaftlichen Buch einen systematisch[58] geordneten volkstümlichen Kodex geschaffen, der in vier Teilen das gesamte Rechtsgebiet des Judentums umschließt. Diese vier Teile sind: 1) »Orach chajim« (»Lebensweg«), die Gesetze des häuslichen und gottesdienstlichen Lebens, der Fest- und Fasttage; 2) Jore dea (»Erkenntnislehre«), von den Ritualien; 3) Eben haeserStein der Hilfe«), von den Ehegesetzen; 4) Choschen hamischpat (»Rechtsschild«), Zivil- und Kriminalrecht. Durch die Buchdruckerkunst schnell verbreitet und von Moses Isserles in Krakau (1530–72) ergänzt, ward der S. bald allgemein anerkannt, gilt jedoch nicht als autoritatives Lehrbuch des Judentums. Eine Übersetzung des S. erschien von Lederer (Frankf. 1897–1900, 2 Tle.); die Übertragungen von H. G. F. Löwe (Hamb. 1837 ff.; 2. Aufl., Wien 1896) und Pavly (Zürich 1888 ff.) sind vom Parteistandpunkt aus gefärbt und entstellt. Vgl. Hoffmann, Der S. (Berl. 1885); Lewin, Der Jugendspiegel des Dr. Justus (Magdeb. 1884); Bäck, Die religionsgesetzliche Literatur der Juden (Trier 1893).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 58-59.
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