Teilmaschine

[378] Teilmaschine, Vorrichtung zur Ausführung von Kreis- oder Längenteilungen, namentlich zur Herstellung der Grad- und Längenteilungen an astronomischen und geodätischen Meßinstrumenten, Maßstäben, Skalen an Thermometern, Barometern u. dgl. Bei den Teilmaschinen wird eine vorhandene, möglichst genaue Teilung auf den zu teilenden Gegenstand dadurch[378] übertragen, daß nach Einstellung der Teilung ein Reißerwerk einen Strich einschneidet. Die Kreisteilmaschine zum Teilen nach Graden erhält eine runde, mit einer vertikalen Achse drehbare Teitscheibe, die am Rand in Grade und deren Teile geteilt ist, und über der das Reißerwerk radial verschiebbar auf zwei Prismen sitzt. Die zu teilende Scheibe wird zentrisch mit dieser Scheibe auf der Achse derselben unmittelbar unter dem Reißer eingespannt und mit der Teilscheibe von Teilstrich zu Teilstrich gedreht (Einstellen). Zu diesem Einstellen dient entweder die Hand und ein am Gestell festsitzendes Mikroskop mit Marke (Reichenbach), oder eine endlose Schraube, die in ein an der Teilscheibe sitzendes Schraubenrad eingreift (Ramsden), oder eine aus diesen beiden Einstellvorrichtungen hervorgegangene Anordnung (Örtling). Bei der Längenteilmaschine sitzt in der Regel das Reißerwerk, verschiebbar durch eine Mikrometerschraube, auf zwei parallelen Prismen und der zu teilende Stab fest neben diesen auf einem Spanntisch, so daß die Einstellung durch Drehung der Schraube, das Einreißen durch eine Bewegung des Reißers rechtwinklig zur Stellschraube erfolgt. – Für andre Teilungen als nach Graden erhalten die Teilscheiben auf der Oberfläche eine größere Anzahl von Kreislinien, deren jede eine besondere, durch Grübchen markierte Teilung besitzt. Solche Teilvorrichtungen dienen in der Technik zur Teilung von Zahnrädern u. dgl., z. B. bei Fräsmaschinen (s. Fräse).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 378-379.
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