Advocati ecclesiae

[150] Advocati ecclesiae (Defensores eccl., Actores eccl., Svndici), 1) die Amtsvertreter u. Anwalte der Kirchen u. geistlichen Stiftungen. Sie entstanden seit dem 5. Jahrh., als die Kirchen gesetzlich als Gemeinheiten anerkannt wurden u. Sachwalter zur Vertretung ihrer Gerechtsame, Besorgung der äußern Angelegenheiten, der Processe etc. brauchten. Sie hatten bes. die zur Kirche gehörenden Atmen u. Jungfrauen zu schützen, die Aufsicht über die geistlichen Güter die Revenuen u. Zinsen einzunehmen, später auch die niederen Geistlichen zu beaufsichtigen. Als die Kirchen der späteren Zeit eines bewaffneten Schutzes bedurften, gewährten sie diesen, u. so wurden die A. e, 2) Schirmvögte, Schutzherren der Kirchen; es waren benachbarte, mächtige Ritter od. vornehme Reichsstände, die ihre Schützlinge gegen Angriffe vertheidigten u. ihre Fehden führten. Sie hatten zugleich die polizeiliche Aufsicht über die zu den Kirchen gehörigen Laien. Sie erhielten dafür 1/3 der Strafgelder in den Gerichten u. Proviant aus den Kircheneinkünften. Als sie später ihre Vorrechte immer weiter ausdehnten u. Einfluß auf die Bischofswahlen u. sonst ausübten, suchte man sie durch Gesetze zu beschränken u. am Ende sich ihrer ganz zu entledigen, so bes. unter Kaiser Friedrich. II. gegen Entschädigungen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 150.
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