Auditeur

[920] Auditeur (fr., spr. Oditöhr), 1) Zuhörer, Anhörer; 2) in Frankreich bilden die Juges A-s die 2. Klasse der Mitglieder der höhern Gerichtshöfe; im Gegensatz zu den Conseilleurs, Beisitzern bei verschiednen Gerichten, s. Auditor; 3) der Rechtsgelehrte, welcher meist nur bei Divisionen, sonst bei Regimentern oder Brigaden, zum Verhören der, eines groben Vergehens Beschuldigten u. der Zeugen, zur Instruirung des Processes u. zu sonstigem rechtlichen Verfahren bestimmt ist, jedoch keine richterliche Gewalt, welche den Kriegs- u. Standrechten überlassen bleibt, hat. Namen u. Amt soll Karl V. aus Spanien nach Deutschland gebracht haben. Die A-s eines Armeecorps stehen meist unter einem Ober-A., die einer Armee unter einem General-A.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 920.
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