Chordienst

[87] Chordienst, in der Römisch-Katholischen Kirche der Gebrauch, zu verschiedenen Stunden des Tages Psalmen zu singen u. Gebete zu verrichten; er ist aus dem Judenthume, wo schon ein 7maliges Gebet (Sacrificium vespertinum u. matutinum) vorkommt, in das Christenthum übergegangen u. gehörte in den ersten Zeiten mit zu dem öffentlichen Gottesdienste. Diese Gesang- u. Betstunden zerfielen in das Officium vespertinum, welches 3 Nocturnen hatte, nur in später Nacht, u. das Officium matutinum, am frühen Morgen gehalten, weil damals, der Verfolgungen wegen, die Christen sich nur zur Nachtzeit versammeln konnten. Später kamen noch andere Tageszeiten (Horaecanonicae) hinzu. Diese Ch-e wurden nicht blos in den Kathedral- u. Kloster-, sondern auch in den Pfarrkirchen von den Geistlichen u. dem Volk gehalten, hörte hier aber bald auf, sobald sich an denselben die Anzahl der Geistlichen verminderte, u. das Volk, wegen Ausartung der Lateinischen Sprache in die Romanischen Landessprachen daran nicht mehr Theil nehmen konnte. Gleichwohl fuhren die Geistlichen fort, zu Hause dieselben Gesänge u. Gebete zu verrichten. So sind noch jetzt die Mönche (außer den Jesuiten u. den Mitgliedern des Ordens des St. Vincenz von Paul) u. Canonici zu dem öffentlichen, gemeinschaftlichen Gesange u. Gebete zu gewissen bestimmten Stunden im Chore, die anderen in höheren Weihen stehenden Geistlichen aber insgesammt zum Privatabbeten zu bestimmten Stunden desselben (Recitatio) verbunden; jedoch ist es erlaubt, unter gewissen Beschränkungen einen Theil im Voraus abzuthun (anticipiren). Dem Ch. liegt das Brevier (s.d.) zu Grunde. Auch in manchen protestantischen Stiftern ist der Ch. noch aus katholischen Zeiten her geblieben u. wird noch jetzt durch Ch-gesang zu gewissen Stunden (s. Horasingen) ausgeübt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 87.
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