Mittermaier

[332] Mittermaier, Karl Joseph Anton, geb. 15. Aug. 1787 in München, wurde 1809 Privatdocent u. 1811 Professor der Rechte in Landshut, 1819 in Bonn u. 1821 in Heidelberg, 1831–41 Mitglied der badenschen Kammer u. 1833, 1835 u. 1837 Präsident derselben; 1846 nahm er wieder eine Wahl in die Kammer an u. wurde von Neuem zum Präsidenten ernannt, welchen Platz er auch 1847 u. 1848 behauptete. Das Vorparlament in Frankfurt wählte M. zum Präsidenten u. der badische Wahlkreis Rastadt u. Gernsbach schickte ihn als seinen Vertreter in die Nationalversammlung, wo er der Gagernschen Partei angehörte u. als Mitglied der Deputation, welche dem Könige von Preußen die deutsche Kaiserkrone anbieten sollte, nach Berlin ging; er schied, als diese Mission ohne Resultat war, mit aus der Nationalversammlung aus u. kehrte zu seinem Berufe zurück. Er schr.: Theorie des Beweises im peinlichen Processe, Manh. 1809; Handbuch des peinlichen Processes, Heidelb. 1810–12, 2 Bde.; Einleitung in das Studium des germanischen Rechts, Landsh. 1812; Grundsätze des gemeinen deutschen Privatrechts, ebd. 1821; 7. Aufl. Regensb. 1842, 2 Bde.; Der gemeine denische bürgerliche Proceß, Bonn 1820–1826, Beiträge, 1. Beitr. 3. Aufl. ebd. 1838, 2. u. 3. Beitr. 2.Aufl. ebd. 1825, 1832, 4. Beitr. 2. Aufl. ebd. 1840; Über den neuesten Zustand der Criminalgesetzgebung in Deutschland, Heidelb. 1825; Das deutsche Strafverfahren in der Fortbildung durch Gerichtsgebrauch u. Particulargesetzbücher, ebd. 1827, 4. Aufl. ebd. 1847, 2 Thle.; Die Lehre vom Beweise im deutschen Strafprocesse, Darmst 1834; Italienische Zustände, ebd, 1844; Die Mündlichkeit, das Anklageprincip, die Öffentlichkeit u. das Geschwornengericht, Stuttg. 1845; Anleitung zur Vertheidigungskunst, Regensb. 1845; Vier Abhandlungen aus dem Strafrechte, Frankf. 1849; Die englische Staatsverfassung in ihrer Entwickelung, Heidelb. 1849; Das englische, schottische u. nordamerikanische Strafverfahren, Erlangen 1851; Die Gesetzgebung u. Rechtsübung über Strafverfahren nach ihren[332] neusten Fortbildungen, ebd. 1856; Die Gefängnißverbesserung, ebd. 1858; gab umgearbeitet heraus: Feuerbachs Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts, 14. A., Gieß. 1847; auch ist er Mitherausgeber des neuen Archivs des Criminalrechts u. des Archivs für civilistische Praxis etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 332-333.
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