Orthopädie

[388] Orthopädie (Orthopädik, v. gr.), der Theil der Heilkunst, welcherin Hebung der Form- u. Haltungsgebrechen des menschlichen Körpers, vorzüglich der Verkrümmungen (s.d.) besteht u. zwar entweder durch Maschinen od. durch Operationen (Operative O.). Die Behandlung der meisten dieser Gebrechen geschieht am zweckmäßigsten in eigens dazu eingerichteten Orthopädischen Instituten (deren erstes von Leithof in Lübeck gegründet u. deren bedeutendsten die von Heine in Würzburg u. in Canstadt waren, heutzutage aber fast in allen größeren Städten zu finden sind) mit den dazu gehörigen Orthopädischen Apparaten. Die zu orthopädischen Zwecken benutzten mechanischen Kräfte wirken entweder durch Zug (z.B. die Extensionsapparate) od. durch Druck (Compressionsmaschinen od. Verbände), viele durch beides zugleich; ferner wirken sie durch starren Widerstand (Schienen, Sperrräder, Schrauben u.a.) od. sind nachgiebig elastisch (Federn) od. nachgiebig unelastisch (Gewichte etc.). Obgleich die orthopädisch-mechanische Behandlung dabei die Hauptsache ist, so werden doch auch Bäder, Einreibungen, Frictionen, Elektricität u. andere innere u. äußere Heilmittel, sowie gymnastische Übungen angewendet. In neuerer Zeit hat die O. auch durch die Sehnendurchschneidung (Tenotomie, s.d.) glänzende Fortschritte gemacht. Vgl. Heidenreich, O., Berl. 1831; Siebenhaar, Die orthopädischen Gebrechen des menschlichen Körpers, Dresd. 1833; Hirsch, Die O. in ihrer speciellen Beziehung zu den Gebrechen des Wuchses etc., Prag 1845; Schreber, Die Verhütung der Rückgratsverkrümmungen, Lpz. 1846; Werner, Grundzüge einer wissenschaftlichen O., Berl. 1852, 2 Bde.; Chassaignac, De l'appré ciation des appareils orthopédiques.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 388.
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