Pastellfarben

[734] Pastellfarben, die zur Pastellmalerei nöthigen Farben; es werden dazu meist Erdfarben genommen, als: Bleiweiß, Kremnitzer Weiß, Ocker, Königsgelb, Mennige, Zinnober, Schmalte, Eisensafran, Umbra, Grüne Erde u. Frankfurter Schwarz; dochdienen auch Pflanzen- u. Thierstoffe mit Mineralfarben versetzt zu P. Die P. werden zuerst für sich trocken auf dem Reibstein so sein als möglich gerieben; dann reibt man auch Pfeifenthon u. gebrannten Gyps, welcher in Wasser aufgelöst u. wieder getrocknet ist, jedes für sich so sein als möglich; dann reibt man die Farbe, den Thon u. Gyps nochmals trocken u. zuletzt mit Wasser u. Milch. Diesen Teig läßt man, auf Löschpapier gelegt, etwas trocknen u. dreht ihn dann zwischen zwei Bretchen zu 41/2 Z. langen Stäbchen von der Stärke eines Pfeifenstiels (Pastellstifte), welche man im Schatten vollends trocknen läßt. Auch nimmt man zum Anreiben Gummiwasser, Honigwasser u. Venetianische Seife, Kreide. Mit solchen Farben wird die Pastellmalerei betrieben. Man malt in Pastell auf Pergament, od. auf gefärbtes, geschliffenes Papier, welches eine Unterlage haben muß, u. die so aufgetragenen Farben werden, wo es nöthig ist, mit Hülfe des Fingers od. eines Wischers zusammen verschmolzen. Da es hier keiner weiteren Vorkehrungen bedarf, jeden Augenblick das Bild verlassen od. wieder vorgenommen werden kann, so eignet sich solche zu schneller Arbeit am besten, u. man wendet sie vorzugsweise für das Portrait an. Allein es ist ihr ein Mangel an Bestimmtheit u. Kraft des Ausdrucks eigen, auch wußte man keine haltbaren P. zu bereiten, so daß nach Jahren ein Verbleichen derselben eintrat. Nur Raphael Mengs verstand eine Behandlung der Pastellmalerei, daß sein eigenes Bildniß u. sein Amor auf der Dresdner Gallerie als unerreichte Muster in dieser Gattung noch jetzt im frischesten Colorit glänzen. Gegenwärtig gibtes mehre Wege, um Pastellgemälde zu fixiren. Berühmte Pastellmaler sind Latour, Rosalba, Mengs, Lord Russel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 734.
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