Publicani

[675] Publicani (röm. Ant.), 1) die Generalpächter der indirecten Steuern der Provinzen (Vectigalia). Da durch die Lex Claudia (218 v. Chr.) den Senatoren u. Magistraten die Betheiligung an diesen Pachtungen verboten war, so waren die P. gewöhnlich aus dem Ritterstande. Ost traten mehre zu Gesellschaften (Societates) zusammen, welche das nöthige Pachtquantum zusammenlegten u. die nach den Provinzen benannt wurden, deren Einkünfte sie gepachtet hatten, soz.B. Societas Bithynica. Der Vorsteher der Societät hieß Magister societatis; der das Geschäft Leitende Manceps od. Auctor; od. es gab sich Einer als Bürge dem Volke an, dieser hieß Praes. Wegen der Ausdehnung des Geschäftes hatten sie wieder Unterbeamte (Portitores, Mercenarii, Exactores vectigalium), welche die Steuern u. Abgaben eintrieben, u. weil diese dies zu ihrem Nutzen oft mit großer Strenge thaten, so war ihr Name gewöhnlich sehr verhaßt (vgl. Zöllner). Bisweilen aber wurden einzelne Steuern besonders verpachtet, u. darnach gab es P. decumani, welche den Zehnten, P. pecuarii od. P. scriptuarii, welche die Abgaben von den Viehtriften, Portitores, welche den Hafenzoll gepachtet hatten. Die Verpachtung geschah öffentlich in Rom durch die Censoren, die Pachtzeit war auf fünf Jahre. Wenn wegen Mißwachses od. Kriegsverheerungen die Steuern in den Provinzen nicht eingetrieben werden konnten, so hielten die P. um einen Erlaß des Pachtgeldes (Remissio) an. 2) Im nördlichen Frankreich u. England seit der Mitte des 12. Jahrh. der Name der Katharer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 675.
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