Rogatĭo

[223] Rogatĭo (lat.) 1) Frage, Bitte; 2) (röm. Ant.), Gesetzvorschlag, welcher erst durch die Billigung des Volkes in den Comitien zu einer Lex wurde, s.u. Lex 1); auch mißbräuchlich 3) so v.w. Lex; 4) die Anklagebill des Klägers in den Volksgerichten, s. Rom (Antiq.) IV. B) a); 5) unter den Kaisern ein von denselben kraft ihrer tribunischen Gewalt im Senat gemachter Antrag; 6) an den Kaiser abgegebenes Bittschreiben u. Gesuch, s. Supplik; 7) (Rogationes princĭpum), Steuern u. Anlagen, welche die Landesherren von den Unterthanen zur Erhebung ausschrieben; 8) Fürbitte für Verstorbene, vgl. Litanei; 9) in der Katholischen Kirche Bittgebete, welche an bestimmten Tagen (Bittage) des Jahres für das Wachsthum der Feldfrüchte, Abwendung von Blitz u.a. Gefahren verrichtet werden, womit ein Umzug durch die Kirche od. auf dem Lande eine Procession (Bittgänge) durch die Felder verbunden ist, s.u. Bußtage 1). Die Woche, in welche die Bittage fallen, heißt Rogationswoche.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 223.
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