Scävŏla [1]

[38] Scävŏla, Name der Glieder einer Familie der Mucia gens; 1) Caj. Mucius S., römischer [38] Jüngling, welcher sich in das Lager des etruskischen Königs Porsena, der 507 v. Chr. Rom belagerte, schlich, um diesen zu tödten; doch erstach er des Königs Secretär, welchen er für den König hielt. Ergriffen u. vor den König geführt, deutete er demselben an, welche Gefahren ihm von. der römischen Jugend droheten, wenn auch sein eigener Versuch mißlungen wäre. Porsena befahl ihn auf der Stelle zu verbrennen, wenn er sich nicht bestimmt über diese Drohungen erkläre; S. aber trat unerschrocken an den Opferaltar u. verbrannte seine Hand am Feuer, um den König zu zeigen, daß er nicht Feuer, nicht Tod fürchte. Da dieser, des Jünglings Muth bewundernd, ihm das Leben schenkte u. nach Rom zurückzukehren gestattete, so erzählte ihm S., wie zum Danke, daß sich 300 römische Jünglinge gegen ihn verschworen hätten u. daß sie nach einander seine Ermordung versuchen würden, bis es einem gelänge. Porsena dadurch bedenklich gemacht, verhandelte mit den Römern u. zog ab (vgl. Rom, Gesch. S. 276). S. erhielt darauf den Namen S., d.i. Linkhand, u. ein Stück Land über dem Tibris, nach ihm Mucia prata benannt. 2) Publ. Mucius S., 175 v. Chr. Consul; führte glücklich Krieg in Gallien, bes. gegen die Ligurer. 3) Quintus Muc. S., Bruder des Vor., war 174 v. Chr. Consul u. diente dann unter Crassus als Tribunus militum in dem Macedonischen Kriege. 4) Publ. Muc. S., Sohn von S. 2), Jurist, Eiferer gegen das einbrechende Sittenverderben. Als Ädil ließ er den verfallnen Tempel des Hercules wieder herstellen; er wurde 134 Praetor urbanus, 133 Consul, wo er in den Gracchischen Unruhen erst die Demokraten zu begünstigen schien, dann es aber mit den Optimaten hielt, u. zuletzt Pontifex Maximus, er ist als solcher der Begründer des Jus pontificium. 5) Quintus Muc. S. Augur, Sohn von S. 3), verwaltete 121 v. Chr. Asien u. wurde dann von Albutius wegen Erpressungen angeklagt, vertheidigte sich aber siegreich; er war ein charakterfester Mann, welcher sowohl die Gewaltthätigkeiten gegen C. Gracchus mißbilligte, als auch das Verlangen Sulla's, den Marius für einen Feind des Vaterlandes zu erklären, im Senate zurückwies. Er war ebenfalls ein berühmter Jurist u. Lehrer des Cicero u. Atticus. 6) Quintus Muc. S., der Sohn des S. 4), war Pontifex Maximus u. verwaltete dann Asien, wo ihn sein Freund Rutilius begleitete u. wo er sich der Provincialen sehr energisch gegen die harten Zollpächter annahm; er wurde 95 v. Chr. Consul u., als Anhänger der Optimatenpartei, auf Veranstaltung des jüngern Marius von Meuchelmördern vor dem Vestatempel erstochen. Er war einer der berühmtesten Redner u. römischen Juristen, auch Lehrer des Cicero nach dem Tode des S. 5) u. Urheber der Cautio Muciana (s. Caution 2) B) u. der Praesumtio Muciana, in welcher die Vermuthung aufgestellt war, daß jeder Erwerb der Frau in der Ehe Schenkung des Mannes sei; er stellte zuerst das bürgerliche Recht auf u. faßte es nach den verschiedenen Fächern in 18 Büchern zusammen. 7) Quintus Muc. S., Sohn von S. 5), Freund des Cicero, welchen er 159 v. Chr. nach Asien begleitete. 8) Cervidius S. (in den Rechtsquellen gewöhnlich S. schlechtweg), Jurist der spätern Zeit. Vgl. G. Arnald, De vitis Scaevolarum, herausgeg. von H. J. Arntzen, Utrecht 1787. 9) Emerentius S., Pseudonym für Heyden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 38-39.
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