Schätzen

[100] Schätzen, 1) nach wahrscheinlichen Gründen über etwas urtheilen; 2) Menge, Größe u. Werth eines Dinges nach der Wahrscheinlichkeit angeben; 3) s. Taxation; 4) das Gewicht angeben, welches ein Thier nach dem Ausschlachten haben wird; es macht dies einen Theil des Meisterstücks bei den Fleischern[100] (s.d.) aus, bei kleineren Thieren geschieht das S. durch Aufheben, bei einem Rinde nach dem Augenschein u. mit Hülfe einiger Griffe; 5) den Preis des Fleisches u. des Brodes von Seiten der Obrigkeit bestimmen; die obrigkeitlichen od. doch dazu vereideten Personen, welche dieses Geschäft besorgen, heißen Schätzer (Schatzmeister, Schatzherrn); 6) bestimmen, wie viel Jemand mit Rücksicht auf sein Vermögen od. sein Einkommen zu öffentlichen Anlagen beizutragen hat.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 100-101.
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