Stelze

[756] Stelze, 1) ein Geräth, dessen man sich in manchen Fällen zum Gehen bedient. Die eine Art, gewöhnlich zum Spielwerk der Kinder dienend, besteht aus zwei Stangen, welche ungefähr eine Elle höher sind, als der, welcher sich ihrer bedienen will. An der Seite jeder Stange, ungefähr eine Elle über der Erde, ist ein hervorragender Theil (Frosch) befestigt. Auf diesen Frosch setzt der Stelzengänger den Fuß, läßt die Stange unter dem Arme hinterwärts in die Höhe gehen u. faßt dieselbe mit der Hand, um sie in die Höhe zu heben u. fortzusetzen, wenn er fortschreiten will. Eine andere Art S. ist nur ungefähr eine Elle hoch u. eben so breit, daß sie an das Fußbret geschnallt u. gebunden werden können. Äquilibristen bedienen sich derselben, um einen sogenannten Stelzengang auszuführen. Beide Arten werden auch in Marschländern (wie in der Bretagne, den Pontinischen Sümpfen), bes. von Hirten gebraucht, wenn sie durch eine sumpfige od. überschwemmte Gegend gehen wollen. Die Alten brauchten S-n (Grallae) auf dem Theater; sie bestanden aus Stangen, welche unten Gabeln hatten, u. wurden von den Pantomimen gebraucht, welche ziegenfüßige Panen mit dünnen Beinen u. gespaltenen Füßen darstellten. Solche bestelzte Schauspieler hießen Grallatores (gr. Kalobatä). 2) So v.w. Stelzfuß; 3) eine Art Fuß am Pflug, s.d. S. 19; 4) ein spitziger Pfahl zum Setzen der Reben, s.u. Weinbau; 5) ein Theil des Rumpfzeugs in der Mühle, s.d. S. 506; 6) die Stützen der Spießbäume des Korbes an einem Pferdegöpel; 7) Ober- u. Unterlitze im Gazeschafte des Webstuhls zu Gaze; diese Litzen haben kein Hänschen, sondern sind Doppelfäden, welche an ihren Umkehrungsstellen wie zwei Kettenglieder in einander hängen; 8) dem ähnliche Bindfadenschleifen in den Hochkämmen des Wellenstuhls.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 756.
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