Theresienorden

[494] Theresienorden, 1) königlich baierscher Damenorden, gestiftet 12. Dec. 1827 von der Königin Therese von Baiern. Zweck; 12 baierischen, stiftungsmäßig adeligen, unverheiratheten, unvermögenden Damen eine Unterstützung u. zugleich eine Auszeichnung zu verschaffen. Sechs derselben erhalten jährlich 300 u. sechs 100 Gulden. Die Königin als Großmeisterin vertheilt die Stellen. Mit der Verheirathung od. dem Gelangen zu einem Vermögen, dessen Ertrag 300 Gulden jährlich ist, geht der Genuß der Präbende verloren, die Decoration aber verbleibt. Außer den 12 Präbendirten wird dieser Orden auch an andere einheimische od. auswärtige adelige Damen vergeben, welche Ehrendamen heißen u. nicht nur keine Einkünfte genießen, sondern auch, ausländische 100 u. inländische 250 Gulden bei der Ernennung in die Ordenskasse bezahlen müssen. Ehrenzeichen: ein goldenes, hellblau emaillirtes, mit der Königskrone bedecktes Kreuz, in der Mitte auf der Vorderseite ein T. in Gold auf weißem Schmelz, umgeben von einem Rautenkranz; auf der Rückseite das Stiftungsjahr 1827, umgeben von der Devise: Unser Erdenleben sei Glaube an das Ewige, in goldnen Buchstaben auf weißem Grund. In den Winkeln des Kreuzes die baierischen weißen u. blauen Wecken. Es wird an einer weiß u. himmelblauen Schleife an der linken Brust getragen; an Gallatagen bei Hof hängt es an einem solchen breiten Bande von der Rechten zur Linken; die Ordenskleidung ist hellblaue Seide; 2) so v.w. der österreichische Marien-Theresienorden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 494.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: