Triumvĭri

[851] Triumvĭri (Tresviri, Dreimänner, lat.), 1) im alten Rom Collegium aus drei Männern zu verschiedenen Bestimmungen: a) T. agris dandis u. T. coloniae deducendae, vom Senat zur Vertheilung der Staatsäcker u. zur Einrichtung einer Colonie gewählt; b) T. capitales, eine seit 465 v. Chr. in den Tributcomitien gewählte Magistratur, welche die Gerichtsbarkeit über die Peregrinen u. Sklaven hatte, die Voruntersuchung verhafteter Bürger anstellte, die Gefängnisse beaufsichtigte, die Hinrichtungen besorgte u. die Geschäfte der früheren T. nocturni erhielt; c) T. epulonum, so v.w. Epulones; d) T. mensarii, so v.w. Mensarii 2); e) T. monetales, zur Zeit der Republik ein ordentlicher Magistrat, welcher über das Münzwesen gesetzt war; f) T. nocturni, ordentlicher Magistrat, führte die Aufsicht über die Nachtwachen u. das Feuerlöschwesen; sie gingen deshalb zur Nachtzeit, von acht Lictoren begleitet, in der Stadt umher u. visitirten die Wachen, steuerten zugleich auch selbst etwaigen Excessen. Ihre Function ging später auf die T. capitales über; g) T. reipublĭcae constituendae, drei Männer, welche in den Zeiten der bürgerlichen Unruhen es übernahmen, den Staat zu ordnen u. zu verwalten. Es sind bes. zwei Triumvirate der Art in der römischen Geschichte zu bemerken, das des Cäsar, Pompejus u. Crassus, s. Rom S. 284, eine blose Privatverbindung; u. das des Antonius, Lepidus u. Octavianus, s. ebd. S. 285, eine vom Staat autorisirte Behörde. 2) T. rei literariae, ein Ehrenname, welchen man dem Erasmus, Budäus u. Vives beilegte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 851.
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