Verhauen

[475] Verhauen, 1) (Weinb), so v. w. Abwipfeln; 2) mittelst eines Haueisens einer Sache einen zierlichen, zackigen Rand geben; daher Verhauenes Wamms, im Mittelalter die Kleidung, welche mehrfältig gezackt u. mit aufgebauschten Einschnitten versehen war; 3) beim Keltern des Weines die zusammengepreßten Hülsen auflockern; 4) das Tuch auf der linken Seite scheren, ohne es vorher gerauht zu haben; 5) durch einen Verhau versperren; 6) sich verhauen, einen Hieb so führen, daß man dem Gegner dadurch eine Blöße gibt, welche man nicht sogleich wieder decken kann; bes. wenn das Fechten in einem niedrigen Zimmer geschieht, in die Decke od. in den Fußboden hauen, so daß man den Degen nicht schnell genug wieder zurückziehen kann u. dem Gegner ganz blos gestellt ist; 7) ein geschlachtetes Thier in unbequeme Stücke zerhauen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 475.
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