Docks

[577] Docks und Schiffsdocks heißen die am Gestade eines Seehafens oder am Ufer schiffbarer Flüsse angelegten großen Wasserbecken, welche theils zur Aufnahme von Schiffen bestimmt sind, die der Ausbesserung bedürfen, theils nur zum vortheilhaftern Ein- und Ausladen derselben dienen. Der Boden der Docks ist ausgemauert und ihre Verbindungskanäle mit den Flüssen oder dem Hafen können meist durch Schleußenthore gesperrt und so geschlossen werden, daß Ebbe und Flut auf den Wasserstand in denselben keinen Einfluß mehr hat, das Ein- und Ausladen der Schiffe also durch die Ebbe keine Unterbrechung leidet. Die zum Ausbessern der Schiffe bestimmten sind entweder so eingerichtet, daß nach Aufnahme des Schiffes und Sperrung der Thore das Wasser ganz abgelassen werden, das Schiff mit leichter Mühe durch Stützen aufrecht erhalten und von außen überall den Arbeitern zugänglich gemacht werden kann, oder sie sind ohne Thore und das Wasser läuft aus denselben nur während der Ebbe ab, die also zu den äußern Arbeiten benutzt werden muß. Die größten Docks sind seit Anfang dieses Jahrh. bei London von Actiengesellschaften angelegt worden und werden gegen bestimmte Gebühren vorzugsweise von den Kauffahrteischiffen zum Ein- und Ausladen benutzt, daher sie auch mit außerordentlich großen Niederlagsgebäuden zur Aufbewahrung der Güter versehen sind. Eine hohe Mauer umschließt diese Anstalten und nur den mit Erlaubniß der dabei angestellten Beamten versehenen Personen ist der Eintritt gestattet. In die London-Docks können 300 Schiffe aufgenommen werden, noch weit größer aber sind die 3/4 Stunde davon an der Themse gelegenen westind. Docks, welche mit den Gebäuden einen Raum von 295 engl. Acker Land einnehmen und wo in mehren Bassins gleichzeitig 600 Schiffe Platz haben; während der geschäftsreichsten Zeit im Jahre werden hier über 2500 Arbeiter beschäftigt und in den Niederlagen, Kellern und andern trocknen Räumen haben schon auf einmal 148,563 Fässer und Kisten Zucker, 70,875 Fässer und 433,648 Säcke Kaffee, 35,158 Fässer Rum und Wein, 14,021 Blöcke Mahagoniholz, 21,350 Tonnen (zu 20 Ctr.) Bauholz u.s.w. gelagert. Die Unternehmer der Docks stehen in Verbindung mit der Regierung und dem Zollamte und sind für alle Unterschleife und Veruntreuungen verantwortlich. Die ersten Docks wurden 1708 in Liverpool angelegt; gegenwärtig gibt es deren in vielen engl. und andern Seestädten und auch zu Kalkutta in Ostindien hat die ostind. Compagnie dergleichen erbaut.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 577.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika