Ewig

[709] Ewig und Ewigkeit bezeichnen im absoluten oder unbedingten Sinne eine unendliche Fortdauer, die durch keine Zeit begrenzt, ohne Anfang und Ende ist und werden vornehmlich so verstanden, wenn sie als Eigenschaften Gottes betrachtet werden. Im relativen oder bedingten Sinne bezeichnet man mit ewig eine unbestimmbare Zeitdauer und spricht z.B. von ewigen Einkünften, welche in Zinsen von eisernen Capitalien oder andern nicht ablösbaren Leistungen bestehen; von der Stiftung ewiger Lampen, welche ohne Unterbrechung brennend erhalten, und ewiger Messen, welche alljährig wieder gelesen werden sollen, sowie von Vermächtnissen u.s.w. für ewige Zeiten. Der Ausdruck ewiges Leben ist gleichbedeutend mit Unsterblichkeit, ewiger Friede aber wird die von vielen der ausgezeichnetsten Männer gepflegte Idee eines ununterbrochenen vernunftgemäßen oder durchaus rechtlichen Zustandes der Menschen genannt, deren Verwirklichung die Entscheidung aller zwischen einzelnen Menschen, wie zwischen Völkern und Staaten etwa sich ergebenden Streitigkeiten, nur nach Recht und Billigkeit gestatten und alle Drohungen mit Gewalt und Krieg ausschließen würde.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 709.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika