Kiemen

[598] Kiemen sind den stets oder zum Theil im Wasser lebenden Thieren eigenthümliche Organe, welche bei denselben die Stelle der Lungen vertreten. Das Geschäft der Kiemen ist nämlich, den im Wasser enthaltenen Sauerstoff, ohne welchen kein lebendes Geschöpf auf die Dauer bestehen kann, abzuscheiden und denselben dem Blute zuzuführen. Die Grätenfische haben die ausgebildetsten Kiemen, welche bei ihnen unmittelbar hinter dem Kopfe auf beiden Seiten des Körpers liegen. Außer den Fischen haben noch verschiedene andere Thiere Kiemen, namentlich die Krebse, die Muscheln u. A. Einige Thiere haben sowol lungenartige als kiemenartige Organe, und überhaupt hat man dargethan, daß auch bei den Thieren, welche später durch Lungen athmen, im Fötuszustande die Lungen durch eine Art von Kiemen vertreten werden, welche später verschwinden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 598.
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