Sparkassen

[236] Sparkassen oder Sparbanken nennt man Institute, bei denen geringe Geldsummen niedergelegt werden können, sodaß dieselben nicht nur vollkommen sicher stehen, sondern auch noch überdies verinteressirt werden. Diese Banken sind vorzugsweise für Unbemittelte berechnet, welche ihre Ersparnisse nicht nur vor Diebstahl, sondern auch davor schützen wollen, daß sie sich selbst durch Schwäche des Augenblicks sie anzugreifen hinreißen lassen, und zugleich machen sie diese kleinen Capitale selbst nutzbar und einträglich, welches sie ohnedem nicht sein würden. Es ist offenbar, daß diese Sparkassen von sehr wohlthätigem Einfluß auf die Sittlichkeit der untern Volksclassen sein müssen, indem diese durch dieselben in Stand gesetzt werden, sich allmälig ein kleines Vermögen zu erwerben, welches ihnen Gelegenheit darbietet, später selbständiger dem Erwerb nachzugehen oder doch ihr Alter vor Sorgen sicherstellt. Die meisten Staaten haben diesen Sparkassen daher auch die Rechte der Staatskassen und milden Stiftungen gewährt. Da häufig auch Solche die Sparkassen in Anspruch genommen haben, für welche dieselben nicht berechnet sind, da namentlich auch größere Summen in dieselben eingelegt worden sind, der großen Sicherheit wegen, die sie bieten, so haben sich viele derselben genöthigt gesehen, gewisse Bedingungen der Theilnahme aufzustellen, welche sich vorzüglich auf die Höhe der einzulegenden Summen beziehen. Der Gedanke der Sparbanken ging von dem um die Menschheit so verdienten Engländer Wilberforce aus, auf dessen Vorschlag 1810 zu Rothwell die erste gegründet wurde. In Paris wurde die erste Sparbank von dem Grafen Larochefoucault-Liancourt und Benj. Delessert 1818 gestiftet. Seitdem haben sich diese Institute außerordentlich, auch in Deutschland, ausgebreitet.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 236.
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