Stapel

[277] Stapel heißen Bauplätze für Schiffe in der Nähe von Seehäfen oder großen Strömen. Sie sind so eingerichtet, daß die Schiffe nach ihnen hinauf und von ihnen hinunter in das Wasser mit Leichtigkeit transportirt werden können. Das Ablaufen oder vom Stapel Laufen der Schiffe geschieht, indem dieselben auf untergelegten Rollen in das Wasser gelassen werden, und dabei finden bei neuen Schiffen allerlei Feierlichkeiten statt. –. Stapel oder Stapelstadt nennt man auch einen Ort, wo sich große Niederlagen fremdländischer Waaren befinden, welche daselbst ausgeladen werden, um von da weiter transportirt zu werden. Manche Städte haben von Alters her das Stapelrecht, nach welchen alle nach demselben kommende Waaren nicht sogleich weiter transportirt werden dürfen, sondern abgeladen und einige Zeit feilgeboten werden müssen; auch dürfen die in ihre Nähe kommenden Frachtfahrer sie nicht auf Umwegen umfahren, sondern müssen den Weg nach ihnen hin nehmen. Wenn die gesetzliche Frist abgelaufen und ein bestimmter Zoll entrichtet worden, dürfen die Frachtfahrer wieder abfahren. Bezieht sich das Stapelrecht auf alle Waaren und alle Zeiten und sowol auf das Abladen als auf das Feilbieten, so ist es unumschränkt. Ist mit dem Stapelrecht noch das Recht verbunden, daß die Waaren auf inländische Fahrzeuge umgeladen werden müssen, so wird es Umschlag genannt. Das Stapelrecht ist besonders in frühern Zeiten eine Quelle des Reichthums für viele Orte geworden. Da es jedoch der freien Entwickelung des Handels sehr nachtheilig ist, so ist es an den meisten Orten aufgehoben worden, und darf nach der wiener Congreßacte von 1815 in keinem Staate, welcher dieser Acte beigetreten, wieder eingeführt werden.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 277.
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