Flandern

[587] Flandern, vormals niederländ. Landschaft, umfaßte die jetzigen belg. Prov. Ost- und West-F., den südl. Teil der niederländ. Prov. Seeland und die westl. Hälfte der franz. Dep. Nord und Pas-de-Calais; Bewohner teils Germanen (Flämen), teils Romanen (Wallonen).

Im Vlaendergau (um Brügge und Sluis) errichteten die Franken Ende des 9. Jahrh. eine Markgrafschaft gegen die Normannen; Balduin der Eiserne, Karls des Kahlen Schwiegersohn, erhielt dieselbe 864 als erbliches Lehn. Balduin IV. erhielt von Kaiser Heinrich II. 1007 auch deutsche Länder, bes. Gent und die seeländ. Inseln zu Lehn. Ludwigs III. Tochter Margareta brachte F. und Artois 1384 an ihren Gemahl Philipp den Kühnen von Burgund; 1477 fiel das ganze Besitztum an das Haus Habsburg und wurde ein Teil des burgund. Kreises im Deutschen Reiche. 1648 kam der nördl. Teil F.s an die Generalstaaten, andere bedeutende Strecken riß später Frankreich an sich. 1749 wurde F. der Franz. Republik, dann dem Kaiserreich einverleibt; 1815 kam es an die Niederlande, 1830 an Belgien. – Vgl. Kervyn van Lettenhove (franz., 5. Aufl., 4 Bde., 1898), Heins (franz., 1904).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 587.
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