Schiff

Seewesen. I.
Seewesen. I.
Seewesen. II.
Seewesen. II.

[629] Schiff, jedes auf einem Kiel erbaute seefähige Fahrzeug. Man unterscheidet nach der Art der Fortbewegung Segelschiff (s.d.) und Dampfschiff (s.d.); nach ihrer Zweckbestimmung Kriegs-S. [s. Beilage: Heere und Flotten] [629] und Handels- oder Kauffahrtei-S. [s. Beilage: Handel und Handelsmarine]; nach dem Material, aus dem sie gebaut sind: Holz-, Eisen-und Stahl-S. Holz-S. sind entweder aus hartem Holz (Eichen- oder Teakholz) gebaut und mit metallenen Nägeln verbunden, kupferfest, oder aus weichem Holz mit eisernen Nägeln, eisenfest; letztere weniger dauerhaft als erstere, werden meist als Segel-S. verwendet, ihr Boden ist häufig durch einen Beschlag von Kupfer oder Metallplatten (Kupferhaut) gegen Ansatz von Seetieren und zum Schutz gegen Eindringen von Bohrwürmern versehen. Eiserne S., ganz aus Eisen hergestellt, seit etwa 50 Jahren eingeführt, verdrängen die Holz-S., da sie bei gleicher Wasserverdrängung größere Innenräume haben, fester verbunden werden können als Holz-S. und bei genügendem Schutz durch Farbenanstrich gegen Rosten auch lange Lebensdauer haben. Stahl-S., seit etwa 15 Jahren eingeführt, brauchen wegen der größern Festigkeit des Stahls geringere Materialstärke, haben daher auch geringeres Eigengewicht als eiserne S. [Hierzu Tafeln: Seewesen I u. II.] – Über den Schiffbau vgl. Waag (1899), Schlick (2. Aufl. 1901-2), »Leitfaden« (3 Tle., 1902), Johow (2. Aufl. 1902).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 629-630.
Lizenz:
Faksimiles:
629 | 630
Kategorien: