Tempelherren

[818] Tempelherren, Tempelbrüder, Templer, in den Kreuzzügen entstandener geistl. Ritterorden, gestiftet 1118 von franz. Rittern zum Schutz der Pilger nach Palästina, 1127 von Honorius II. bestätigt (Verpflichtung der Ritter zu mönchischer Aszese, zum Kampf gegen die Ungläubigen und zur Bewahrung des heiligen Grabes), siedelte 1291 nach Cypern, dann nach Frankreich über; von Clemens V. 1312 bes. auf Betrieb des franz. Königs Philipp IV. aufgehoben. Letzter Großmeister war Molay (s.d.). – Vgl. Prutz (1879 fg.), Schottmüller (2 Bde., 1887), Gmelin (1893). – Im 18. Jahrh. wurde in Frankreich ein neuer Templerorden gegründet, der angeblich mit dem alten Tempelorden zusammenhing.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 818.
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