Canada

[774] Canada, brittische Provinz in Nordamerika, zwischen der Hudsonsbai, Labrador, dem Gebiet der Hudsonsbaigesellschaft, Neuwales, den ungeheuren öden Ländern gegen Westen, den vereinigten Staaten, Neubraunschweig und dem Golf von St. Lorenz. 16000 QM. groß, größtentheils Tiefland. Im Norden bildet ein 1500–2000' hoher Rücken die Wasserscheide zwischen den Zuflüssen der Hudsonsbay u. denen des St. Lorenzstromes; die Halbinsel zwischen dem Ontario-, Erie- und Huronensee wird durch einen Höhenzug in einen östl. u. westl. Theil geschieden, letzterer ist die Waldebene von Ober-C. Ganz C. gehört zum Gebiete des Lorenzstromes, der für den Verkehr von außerordentlicher Wichtigkeit ist. Er bildet auch ein zusammenhängendes System der größten Süßwasserbecken der Erde: Obersee, Michigan-, Huronen-, Erie- und Ontariosee. Das Klima C.s ist das gemäßigte mit sehr kalten Wintern, heißen Sommern u. meistens sehr kurzen Uebergangszeiten. C. erzeugt alle Getreidearten und Obst, die Viehzucht ist beträchtlich u. seine Waldungen sind unerschöpflich an Nadel- und Laubholz. An Wild ist Ueberfluß: Elenthier, Hirsch, Hase, Bär, Wolf, Fuchs, wilde Katze, Marder, Biber. Das Mineralreich liefert: Gold. Silber, Kupfer, Eisen, Blei und Steinkohlen. Die Einwohnerzahl wird auf 1300000 angegeben. von denen etwa 850000 franz., der Rest engl., irischen. deutschen, indianischen Ursprungs ist. Die Franzosen sind ihrem Nationalcharakter nach von den europäischen sehr verschieden; eher phlegmatisch als sanguinisch, genügsam, am Alten festhängend, namentlich an der katholischen Kirche; selbst einige Reste des Feudalwesens haben sich erhalten. C. ist in Ober- und Unter-C. eingetheilt; die jetzt zu einer Provinz vereinigt sind; jenes ist in 20 Districte eingetheilt; welche in Countes und Townships zerfallen, dieses [774] in Districte und Countes. Die bedeutendsten Städte sind: Quebec, Montreal, Toronto, Bytown. Kingston, Koburg, London, Troisrivières. Die Ausfuhr (Getreide, Holz, Felle, Pelzwerk) 1852 = 5071623 Pfd. St., die Einfuhr 3518993 Pfd. St. – Geschichte. C. wurde 1497 von Cabot entdeckt und im Anfange des 16. Jahrh. von den Franzosen wegen des Pelzhandels in Besitz genommen. Erst in der ersten Hälfte des 17. Jahrh. bildete sich eine bleibende franz. Bevölkerung; 1628 ward Quebec, 1640 Montreal gegründet, 1674 erhielt C. einen Gouverneur und eine geregelte Colonialverwaltung. Schon frühe versuchten die Engländer sich C.s zu bemächtigen, was ihnen jedoch erst um die Mitte des vorigen Jahrh. gelang; General Wolf eroberte 1759 Quebec u. im Frieden von Versailles wurde 1763 ganz C. an England abgetreten. Die Engländer stellten 1774 die anfangs aufgehobene Lehensverfassung wieder her, führten die Geschwornengerichte, 1784 auch die Habeascorpusacte ein und 1791 erhielt C. eine Constitution; zugleich wurde es in Ober- und Unter-C. durch eine Linie vom See François bis zur Hudsonsbai getheilt. Das erstere erhielt engl. Recht u. engl. Eigenthumsverhältnisse und diente zur engl. Colonisation, indem ausgediente Soldaten und Offiziere, die Ackerbau treiben wollten, Land erhielten; im anderen Theile blieb das franz. Wesen. Während des nordamerikan. Krieges hielten beide C. zu England, 1775 mißlang ein Angriff der Nordamerikaner u. selbst noch im J. 1814. Nach 1815 zeigte sich jedoch in Unter-C. eine wachsende Unzufriedenheit; sie hatte ihren Grund darin, daß die Regierung die Einkünfte, wie sie vor 1791 erhoben wurden. der Controle des Parlamentes nicht unterwarf, die Hochkirche reich dotirte, in das Oberhaus nur Engländer aufnahm und fast nur engl. Beamte anstellte. 1837 kam es zu einem blutigen Aufstande in Unter-C., der jedoch unterdrückt wurde; auch die Unruhen in Ober-C., die durch die Theilnahme nordamerikan. Sympathisers gefährlich zu werden drohten, wurden glücklich unterdrückt. In Folge dieses Aufstandes wurde die bisherige Verfassung aufgehoben u. 1840 eine neue gegeben, durch die beide C. zu einem Gouvernement unter einem Generalgouverneur vereinigt wurden. Beide C. haben gemeinschaftlich einen legislativen Rath von 20 lebenslänglichen, durch den Generalgouverneur ernannten Mitgliedern u. ein Parlament (Assembly) aus vom Volke auf 4 Jahre gewählten Mitgliedern. Indessen ist es doch nicht gelungen, die Canadier, namentlich die reichen franz. Grundbesitzer zufrieden zu stellen, wie der Aufstand von Montreal am 25. April 1849 beweist, der das Gesetz als Vorwand nahm, welches Ober-C. zum Beitrage an die Entschädigungssumme verpflichtete, welche an die durch die Rebellion von 1837–38 Beschädigten ausbezahlt werden mußte. Eben so sicher ist es, daß von nordamerikan. Seite alles vorbereitet wird, damit C. bei dem nächsten Zusammenstoße mit England der nordamerikan. Union in den Schoß falle.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 774-775.
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